Bedingungen
Lesen Sie sich bitte folgende Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Diese Bedingungen müssen akzeptiert werden, um mit der Reservierung/ Buchung fortzufahren. Buchung / Reservierung Geben Sie bitte die Reservierungsnummer an bei allen Anfragen/ Schriftwechsel und Überweisungen. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug. Der eventuelle Restbetrag ist spätestens am Fälligkeitsdatum zu entrichten. Sie können über den angegebenen Link - siehe e-mail - Ihre Zahlung vornehmen. Bei Zahlungsverzug sind wir ohne weitere Ankündigung berechtigt, Ihre Buchung zu stornieren. Rücktritt Der einbezahlte a conto Betrag wird als Rücktrittskostengebühr berechnet. In diesem Falle erhalten Sie keine Rückerstattung. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers. Unter Abbestellung ist folgendes zu verstehen: Reiserücktritt, Reduktion Anzahl Teilnehmer/ Zimmer, Verkürzung des Aufenthalts, Änderung des Zeitraumes oder ähnliche wesentliche Änderungen zur ursprünglichen Bestellung. Zur Vermeidung von Missverständnissen muss der Rücktritt unter Angabe der Reservierungsnummer schriftlich vorgenommen werden - Brief/ e-mail. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände seitens des Reiseveranstalters. Wird die Reise infolge höherer Gewalt, Katastrophen, Streiks, Brand-/ Wasserschaden, Unruhen, Krieg oder gleichgewichtiger Vorfälle unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Den bereits einbezahlten Betrags erhalten Sie in diesem Falle unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Zusätzlich zu diesen Verleih von Elektro-Auto §1 Der Mieter verpflichtet sich, den Wagen mit allem Zubehör an den Vermieter zurückzuliefern. Die Ablieferung hat an dem im Mietvertrag angegebenen Datum zu dem angegebenen Zeitpunkt zu erfolgen. Der Mietvertrag umfasst nur die im Vertrag angegebene Dauer und kann nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Vermieter verlängert werden. Der Mieter haftet für Verluste aufgrund der Nichteinhaltung der Ablieferungsfrist, jedoch mindestens für eine Tagesmiete. §2 Der Mieter bestätigt, bei der Auslieferung des Wagens die Bremsen, das Lenksystem, die Signalgeber und die Beleuchtung auf ordnungsgemäßen Stand überprüft zu haben. Der Mieter hat den Wagen im ordnungsgemäßen Zustand übernommen. §3 Der Mietwagen darf nu von dem Mieter und etwaigen auf dem Mietvertrag angegebenen zusätzlichen Mietern gefahren werden. Der Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr einen Führerschein besitzen und das 21. Lebensjahr vollendet haben. §4 Dem Mieter ist es untersagt, den Mietwagen für folgende Zwecke zu verwenden: • Entgeltliche Personen- oder Güterbeförderung. • Das Bugsieren oder Schleppen eines anderes Fahrzeuges oder Anhängers. • Motorsportrennen, Fahrkurse etc. • Bauunternehmerfahrten, Fahren mit Gütern oder Nahrungsmitteln, die mit unangenehmen Gerüchen oder außergewöhnlicher Abnutzung verbunden sind. • Fahren auf nichtbefestigten Wegen, u.a. Kies- und Feldwegen. • Beförderung von Hunden oder anderen Haustieren. §5 Der Mieter erkennt ausdrücklich seine persönliche Haftung an, an den Vermieter folgende Zahlungen auf diesbezügliche Anforderung zu leisten: A. Die im Mietvertrag angeführten Sätze und die Selbstbeteiligung. B. Alle Bußen und etwaigen Gerichtskosten, die dem Wagen, dem Mieter oder dem Vermieter im Zusammenhang mit Park-, Verkehrs- oder anderen Gesetzwidrigkeiten innerhalb der Vertragsdauer auferlegt werden, abgesehen von den Fällen, in denen dem Vermieter die Schuld trifft. C. Die der Mieter dem Vermieter verursacht, sowie hierunter angemessene Rechtsanwalthonorare, entstandene Inkassokosten etc. D. Kosten des Vermieters in Verbindung mit Diebstahl sowie mit der Beschaffung eines zusätzlichen Schlüssels, falls der Originalschlüssel verlorengeht. Wurde der Wagen entsprechend sämtlichen Bedingungen des Mietvertrages gefahren, beträgt die max. Selbstbeteiligung je Schadensfall DKK 1.500. Von der Versicherung nicht gedeckt sind die eigenen Gegenstände des Mieters. E. Falls die Originalschlüssel verlorengehen und der Wagen gestohlen wird, muss der Mieter unabhängig von abgeschlossenen Versicherungen immer die Selbstbeteiligung zahlen. DER MIETER IST FÜR DIE UNTER A-E GENANNTEN VERBINDLICHKEITEN PERSÖNLICH HAFTBAR, UNGEACHTET OB AN DER VORDERSEITE DES VERTRAGES EINE ETWAIGE ZAHLUNGSADRESSE GENANNT IST. §6 Der Mieter ist durch eine Kraftfahrzeugversicherungspolice versichert. Der Mieter verpflichtet sich dementsprechend und nimmt die Versicherungsbedingungen an. Es ist zu beachten, dass es sich um eine gewöhnliche Kraftfahrzeugversicherung handelt. • Der Mieter akzeptiert, dass er im Schadensfall innerhalb der Dauer des Mietvertrages die Interessen des Vermieters und der Versicherungs- gesellschaft dadurch zu wahren hat, indem er die Namen und Adressen der beteiligten Parteien sowie der etwaigen Zeugen sicherstellen muss. • ohne das Einverständnis der Polizei keine Haftung oder Schuld anerkennt. • den Wagen nicht verlässt, ohne die nötigen Schutzvorkehrungen zu treffen, sowie dem Vermieter eine ausführliche Beschreibung des Unfalls mit Lageskizze und ausgefüllter Schadenanmeldung zustellt. • umgehend bei der Polizei Anzeige erstattet, falls die Schuld einer Gegenpartei festzustellen ist, oder es sich um Personenschäden handelt. §7 Durch seine Unterschrift befreit der Mieter den Vermieter für jede Haftung für den Verlust von oder Verletzung von Personen im Wagen vor oder während der Mietdauer gemäß dem Mietvertrag oder nach Rücklieferung des Wagens an den Vermieter. §8 Der Vermieter hat alle Maßnahmen getroffen, um mechanische Fehler am Wagen zu vermeiden. Sollten trotzdem solche Fehler auftreten, schließt der Vermieter jedoch jede Haftung hierfür sowie für etwaige Folgeschäden aus. Wenn der Wagen nicht genutzt wird, muss er immer verschlossen sein. Reparaturen dürfen nur nach Vereinbarung mit dem Vermieter ausgeführt werden. Ohne eine vorher vom Vermieter erteilte Zulassung werden etwaige Kosten für Transport, Werkstattrechnungen etc. nicht vergütet. §9 Ergänzungen oder Änderungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und sind als Anhang dem Mietvertrag beizufügen. §10 Der Mietvertrag ist in Übereinstimmung mit dänischer Rechtsprechung auszulegen. §11 Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen. §12 Dachträger darf nicht montiert werden. §13 Der Vermieter schließt jede Haftung für im Wagen verlorene oder vergessene Gegenstände aus. §14 Bei der Abholung werden die Wagen in ordnungsgemäßem Stand ausgeliefert. Der Innenraum der Wagen muss bei der Ablieferung sauber sein. Falls eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist, können bis 200 DKK in Rechnung gestellt werden.